Martin Strieder
Rechtsanwalt, Gesellschafter der Sozietät
RA Strieder ist Fachanwalt für Familienrecht und zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Im Familienrecht nimmt die Ermittlung von unterhaltsrelevantem Einkommen Selbstständiger und die Güterauseinandersetzung einen besonderen Platz ein. Allerdings geht es im Familienrecht nicht immer nur um die wichtigen materiellen Folgen einer Trennung und Scheidung, sondern in gleichem Maße um die Fragen des Sorge- und Umgangsrechtes, bei denen RA Strieder eine besondere Verantwortung wahrnimmt.
Als FA für Arbeitsrecht ist RA Strieder auf dem Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrecht tätig. Die Beratung bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen oder auch Betriebsvereinbarungen sind ein ebenso wichtiger Arbeitsbereich wie auch die anwaltliche Vertretung bei Abmahnung, Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungs- und Abfindungsvertrages. Das kirchliche Dienst- und Tarifvertragsrecht einschließlich des Mitarbeitervertretungsrechts ist eines seiner besonderen Rechtsgebiete.
Zusätzlich zu der umfassenden beratenden und prozessualen Tätigkeit ist RA Strieder ehrenamtlich engagiert.
Lebenslauf
- Studium in Würzburg und Hamburg
- 1993 Rechtsanwalt in Berlin
- 2005 Fachanwalt für Familienrecht
- 2007 Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Mitglied Berliner Anwaltsverein
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV
- Synodaler der Kreissynode Teltow-Zehlendorf
- Mitglied des Kuratoriums der Stiftung der evangelischen Kirchengemeinde Nikolassee
- Lions Club Berlin Dahlem
Fachanwalt:
weitere Schwerpunkte:
- Arztrecht
- Versicherungsrecht
- Kirchenrecht / kirchl. Tarif- und Dienstvertragsrecht
weitere Anwälte:
