Steven Arnold
Rechtsanwalt
RA Arnold ist Fachanwalt für Sozialrecht. Sozial-(versicherungs-)rechtliche Tatbestände nehmen einen immer größer werdenden Teil des alltäglichen Lebens ein. Verwaltungsbescheide genießen nur geringes Vertrauen in ihre Richtigkeit. Die Notwendigkeit bei Versicherungen oder Verwaltungen durch Widerspruch und Klage die Durchsetzung von Ansprüchen der Versicherten zu erreichen, nimmt deutlich zu. Das Rechtsgebiet ist wiederum durch zahlreiche Vorschriften und Verwaltungsanweisungen so unübersichtlich, dass Hilfe und Vertretung durch einen Fachanwalt um so mehr geboten ist.
Auch im Bereich der Arzthaftung - ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von RA Arnold - kann der Patient kaum erkennen, welcher Weg Erfolg verspricht. RA Arnold vertritt gerichtlich und außergerichtlich die Interessen unserer Mandanten gegenüber Versicherungen, Rententrägern und Ärzten.
RA Arnold hat zusätzlich zu seiner anwaltlichen Tätigkeit an einem Internetkommentar zum BGB mitgearbeitet.
Lebenslauf
- Studium in Bonn und Berlin
- 2001 Rechtsanwalt in Berlin
- 2006 Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt:
weitere Schwerpunkte:
- Arzthaftungsrecht
- Verkehrsrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht
weitere Anwälte:
