Befristung und Herabsetzung nachehelichen Unterhalts
Nunmehr herrscht nach der Unterhaltsreform durch ein Urteil des BGH wieder etwas mehr Klarheit in der Frage, ob nachehelicher Unterhalt zu begrenzen und herabzusetzen ist. Eine Befristung des nachehelichen Unterhaltes ist nach einem Übergangszeitraum, bei dem sich der nacheheliche Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen bemisst -also dem beideseitigen Einkommen der Ehegatten während der Ehe - nur dann möglich, wenn der Unterhaltsberechtigte durch die Ehe keine ehebedingten Nachteile hat. Dies kann der Fall sein, wenn beide Ehegatten auch während der Ehe -so wie zuvor- ihrer Berufstätigkeit in unvermindertem Umfang nachgegangen sind, also die Ehe keinen Einfluß auf den beruflichen Werdegang hatte. Wenn jedoch einer der Ehegatten in der Ehe seine bisherige Berufstätigkeit aufgegeben oder vermindert fortgesetzt hat -sei es wegen Kinderbetreuung oder auch nach dem beidseitigen Willen, dass nur noch einer der Ehegatten arbeiten soll- wird geprüft, ob sich nach Scheidung ehebedingte Nachteile in der beruflichen Entwicklung ergeben. Diese können darin bestehen, dass der ursprüngliche Beruf nicht wieder ausgeübt werden kann und nur ein neuer, minderbezahlter Beruf ergriffen werden kann oder zwar der ursprüngliche Beruf wieder ausgeübt wird, jedoch zu schlechteren Bedingungen, als wenn der Ehegatte von Anfang der Ehe an in diesem Beruf weitergearbeitet hätte. Wenn dauerhaft ein solcher ehebedingter Nachteil vorliegt, kommt eine Herabsetzung nicht jedoch ein Befristung in Betracht. In dem vorliegen Rechtsstreit hatte das Gericht der Ehefrau nach einer Übergansgzeit, in der voller Unterhalt nach den ehelichen Verhältnissen gezahlt werden musste, dauerhaft die ehebedingten Nachteile in Höhe von monatlich 500 € zugesprochen. Zudem muss der Unterhaltsverpflichtete vortragen und beweisen, dass keine ehebedingten Nachteile bestehen. (BGH Urt. v. 14.10.2009 -XII ZR 146/08)
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Der vorliegende Fall wird Ihnen vorgestellt von:
RA Martin Strieder

Martin Strieder
Rechtsanwalt
