Startseite
Startseite › Rechtslexikon

Rechtslexikon - Arbeitsrecht

  • Abfindung

    Eine Abfindung ist die Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zur Abgeltung der sozialen und wirtschaftlichen Nachteile, die mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verbunden sind. Eine Abfindung kann zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart werden. Ein Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht -abgesehen von Ausnahmefällen- nur, wenn dies in einem Tarifvertrag oder in einem Sozialplan vorgesehen ist.

  • Abmahnung

    Eine Abmahnung ist die Androhung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, wegen vertragswidrigen Verhaltens im Wiederholungsfall die Kündigung zu erklären.

  • Elternzeit

    Auf Antrag eines das Kind betreuenden Elternteils ist der Arbeitgeber verpflichtet, bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes den Arbeitnehmer unbezahlt freizustellen. Elternzeit ist die Voraussetzung für einen Anspruch auf Elterngeld. Während der Elternzeit besteht Sonderkündigungsschutz.

  • Kündigung

    Die Kündigung des Arbeitgebers bedarf bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes einer Begründung, die allerdings nicht in der Kündigung selbst angegeben werden muss. Die ordentliche Kündigung muss unter Einhaltung der vertraglichen, tarifvertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist erfolgen. Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Eine Kündigung ist immer schriftlich zu erklären, also zu unterschreiben.

  • Kanzlei
  • Fachanwälte
    • Dr. Rolf-Peter Lukoschek
    • Martin Strieder
    • Christiane Hauschildt
    • Dr. Michael Gielen
  • Rechtsgebiete Fachanwälte
    • Arbeitsrecht
    • Familienrecht
    • Miet- und Wohnungs- eigentumsrecht
  • Rechtsgebiete Rechtsanwälte
  • Rechtslexikon
    • Arbeitsrecht
    • Familienrecht
    • Miet- und Wohnungs- eigentumsrecht
    • Erbrecht
  • aktuelle Urteile
  • Veröffentlichung
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz- erklärung
  • |      Mommsenstraße 66, 10629 Berlin
  • TELEFON
    +49 (0)30 880461-0
  • TELEFAX
    +49 (0)30 880461-61
  • EMAIL
    gls@gielen-partner.de